Die Zwischenlagerplätze seien seit Jahren an den vorgegebenen Standorten und stellten für einen zukünftigen Hochwasserschutz keine Gefährdung dar. Bei einem ausserordentlichen Hochwasser, das eine Notmassnahme erfordere, stehe genügend Platz für die Zwischenlagerung des anfallenden Kiesmaterials zur Verfügung.