Im Herbst 2020 habe sie mit der damals noch gültigen Bewilligung eine ordentliche Kiesentnahme vorgenommen. Diese Kiesentnahme gewährleiste den aktiven Hochwasserschutz für das Jahr 2021 und bedinge die Zwischenlagerung auf den Zwischendeponieplätzen. Für diese Materialentnahme habe sie den Kanton Bern mit einer Gebühr entschädigt. In dieser Entschädigung seien die Zwischenlagerplätze für das Jahr 2021 abgegolten, womit sie einen Anspruch auf den Gebrauch der Lagerplätze habe. Die Zwischenlagerplätze seien seit Jahren an den vorgegebenen Standorten und stellten für einen zukünftigen Hochwasserschutz keine Gefährdung dar.