Die B.________ hat infolge Beendigung der Kiesentnahmen gemäss Kiesentnahmebewilligung vom 7. September 2010 und Auflage Nr. 2.17 das Terrain im Deponie-, Ufer- und Gewässerbereich sowie im Perimetergebiet wie folgt, zu eigenen Kosten, wiederherzustellen: • Teilräumung Kieszwischenlagerplatz, von der Garage Gebäudenummer E.________ bis zur Engstlige (kürzeste Distanz) und der ganze südlich von dieser Linie gelegene Bereich Frist: Ende März 2021 • Vollständige Räumung Kieszwischenlagerplatz im Perimeterbereich Frist: Ende Mai 2021 • Räumung von Materiallagern der B.________, welche im Zusammenhang mit den Kiesentnahmen stehen Frist: Ende März 2021 •