Es wurde dabei darauf verzichtet, die Verbindlichkeit des kommunalen Richtplan Verkehrs auf das Tiefbauamt auszudehnen. So wurden die Genehmigungsvermerke zur Ausdehnung der Verbindlichkeit auf das Tiefbauamt vom AGR aus sämtlichen Plänen gestrichen, wie der Genehmigungsverfügung vom 7. März 2022 zu entnehmen ist. Die kommunalen Richtplaninhalte, die die Kantonsstrassen betreffen, sind demzufolge für das kantonale Tiefbauamt nicht bindend. Das deckt sich mit den Ausführungen im Erläuterungsbericht zum kommunalen Richtplan Verkehr vom 21. September 2021.23