d) Im vorliegenden Fall hat die Gemeinde Fraubrunnen im Zuge der Überarbeitung ihrer Ortsplanung einen kommunalen Richtplan Verkehr erarbeitet. Dieser wurde vom Gemeinderat Fraubrunnen am 21. September 2021 beschlossen. Zwischenzeitlich hat die zuständige Genehmigungsbehörde, namentlich das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), den kommunalen Richtplan Verkehr mit Verfügung vom 7. März 2022 genehmigt. Es wurde dabei darauf verzichtet, die Verbindlichkeit des kommunalen Richtplan Verkehrs auf das Tiefbauamt auszudehnen.