Der Ziffer 4 des Gutachtens ist ausserdem zu entnehmen, dass infolge der Verkehrsbelastung (DTV von 1830 Mfz) und der hohen Fahrzeuggeschwindigkeiten (V85 Richtung Aefligen beträgt 84 km/h und Richtung Fraubrunnen Dorf 81 km/h) für den Fuss- und Veloverkehr gemäss dem kantonalen Referenzstandard ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Dieser Referenzstandard sei aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der bestehenden Strassengeometrie, d.h. der schmalen Fahrbahnbreite und den fehlenden durchgehenden seitlichen Ausweichflächen entlang der Fahrbahn, nur teilweise eingehalten. Das Gutachten kommt daher zum Schluss, die Höchstgeschwindigkeit könne gestützt auf Art. 108 Abs. 2 Bst.