e) Im vorliegenden Fall hat der OIK III die Geschwindigkeitsreduktion gestützt auf das Gutachten der Firma B.________ AG verfügt.18 Geprüft wurde die Kantonsstrasse Nr. 1303 im Bereich von der Ortstafel «Fraubrunnen» bis ca. 55 m östlicher des Gebäudes F.________strasse 65. Im Gutachten ist die Ausgangslage umschrieben und es werden die Grundlagen genannt, auf die sich das Gutachten bezieht. Verwiesen wird dabei unter anderem auch auf die Arbeitshilfe «Standards Kantonsstrassen» des TBA (nachfolgend kantonale Arbeitshilfe).19 Weiter finden sich in der Ziffer 3.3 des Gutachtens Angaben zum durchschnittlichen Tagesverkehr der Motorfahrzeuge (DTV).