2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 16. Dezember 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt, die Verkehrsanordnung «Höchstgeschwindigkeit 60 km/h» sei zugunsten der bestehenden Regelung (Tempo 80 km/h) fallen zulassen. Damit beantragt er sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verkehrsanordnung. Eventuell beantragt er, es sei ein Überholverbot in Betracht zu ziehen. 1/11 BVD 140/2021/15