Dies selbst dann, wenn man die Auslagen von CHF 950.– im Zusammenhang mit der Akteneinsicht bei der Gemeinde Saanen berücksichtigt. Insgesamt erhalten die Beschwerdeführerinnen eine Parteikostenentschädigung von CHF 7500.– für das erstinstanzliche Verwaltungsverfahren, was auch dann noch als angemessen zu betrachten ist, wenn darin Auslagen in der Höhe von CHF 1415.55 (CHF 350.75 in der Kosten- 31/33 BVD 140/2021/12