Unter diesen Umständen waren der in der Sache gebotene Zeitaufwand, die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses, soweit die Enteignung zur Diskussion stand, als insgesamt unterdurchschnittlich zu werten. Daher erscheint die von der Vorinstanz gesprochene Parteikostenentschädigung von CHF 4000.– als angemessen. Dies selbst dann, wenn man die Auslagen von CHF 950.– im Zusammenhang mit der Akteneinsicht bei der Gemeinde Saanen berücksichtigt.