Die Kostennote des Parteianwalts vom 7. August 2017 umfasste Aufwand ab dem 20. Oktober 2014, die öffentliche Auflage erfolgte jedoch erst ein halbes Jahr später am 15. April 2015. In diesem Rahmen reduziert sich der Anspruch auf Parteikostenersatz. Vor allem aber sah der Landerwerbsplan aus dem ersten Einspracheverfahren lediglich die vorübergehende Benutzung je eines Teils der beiden Parzellen Nrn. N.________ und H.________ vor. Soweit ersichtlich haben sich die Beschwerdeführerinnen dagegen nicht zur Wehr gesetzt. Ihre Kritik richtete sich vielmehr 62 Vortrag vom 30. Juni 1999 des Regierungsrates an den Grossen Rat zur Revision des Gesetzes über die Enteig-