Zudem habe die Einwohnergemeinde Saanen als Planauflagebehörde sich aktenkundig rechtsbehindernd bei der Akteneinsicht verhalten und dadurch Zusatzkosten von CHF 1000.– verursacht. Schliesslich habe die Vorinstanz durch ihre unübersichtliche und verwirrungsstiftende Verfahrensführung den Aufwand für die rechtsuchenden Beschwerdeführerinnen selbst auch unnötig erhöht. Daher sei ihnen der volle im vorinstanzlichen Verfahren geltend gemachte Aufwand zu ersetzen.