Im Übrigen würde die Teuerung hier ohnehin keine Rolle spielen. Die Massnahmen der 1. Ausbauetappe wurden bereits ausgeführt und die entsprechenden Kosten in Höhe von CHF 1.85 Mio. sind bereits angefallen. Darauf gibt es folglich keine Teuerung zu berücksichtigen. Gemäss Vernehmlassung des TBA vom 15. Oktober 2021 betrug die Teuerung zwischen April 2014 und April 2021 (Einreichung des Wasserbauplans zur Genehmigung) rund 3.5 %. Unter Berücksichtigung der Teuerung belaufen sich die Kosten für die 2. Ausbauetappe inklusive den Brückenbauten somit auf CHF 7 868 070.– und die Gesamtkosten auf CHF 9 718 070.–. Auch dies liegt unterhalb des Schwellenwerts von CHF 10 Mio.