Als Vollzugshilfe dient das UVP-Handbuch des Bundesamts für Umwelt (BAFU)53. Dessen Modul 2 befasst sich mit der UVP-Pflicht von Anlagen. Ausser beim Wasserbau wird die UVP-Pflicht nur bei Anlagen des Schienenverkehrs mit Ausnahme neuer Eisenbahnlinien von der Höhe des Kostenvoranschlags abhängig gemacht (Ziff. 12 Anhang UVPV). Gemäss UVP-Handbuch bemisst sich die Höhe des Kostenvoranschlags bei Anlagen des Schienenverkehrs unter Einbezug aller zusammenhängenden Teilprojekte (Ziff. 2.2 S. 5). Für alle eng zusammengehörenden Anlagen ist die Frage nach der UVP-Pflicht gesamthaft zu beurteilen (Ziff.