Daraus werde ersichtlich, dass das Gesamtbauwerk den Kostenrahmen von CHF 10 Mio. zweifelsohne überschreite und das Projekt deshalb der UVP-Pflicht unterstellt sei. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sei umso mehr geboten, als die Eingriffe in die Umwelt, die Landschaft und das Ortsbild erheblich seien, und es angezeigt sei, weitergehende Massnahmen zur Minderung dieser Eingriffe zu prüfen und soweit zielführend und verhältnismässig umzusetzen. Dazu gehöre beispielsweise auch der Verzicht auf den Geschiebesammler Oeyetli, die eingehende Prüfung von Alternativstandorten oder der Verzicht auf die Verlegung der Oeyetlibrücke.