bei weitem überschritten werden. Bei der Frage der UVP-Pflicht seien aber ohnehin die Gesamtkosten zu berücksichtigen, also auch diejenigen, die nach dem Hochwasserereignis vom 10. Juli 2010 als Sofortmassnahmen ausgeführt wurden. Daraus werde ersichtlich, dass das Gesamtbauwerk den Kostenrahmen von CHF 10 Mio. zweifelsohne überschreite und das Projekt deshalb der UVP-Pflicht unterstellt sei.