Damit der gesamte Sammler auf der Parzelle Nr. K.________ zu liegen käme, müsste folglich das gesamte Bachgerinne um mehrere Meter in Richtung Parzelle Nr. K.________ verschoben werden, was schon alleine aufgrund der bestehenden Gebäude und der Zufahrt auf dieser Parzelle offensichtlich nicht möglich ist. Im Rahmen der Erforderlichkeit ist auch zu beachten, dass der Eigentumseingriff bei den Beschwerdeführerinnen auf das Minimum beschränkt wurde, insbesondere wird kein Grundeigentum dauernd erworben.