Der umstrittene Eingriff in das Eigentum der Beschwerdeführerinnen dient der Umgestaltung des Chalberhönibachs zwecks Hochwasserschutzes. Das Wasserbauvorhaben basiert auf umfangreichen Abklärungen von ausgewiesenen Fachleuten, die insbesondere im Technischen Bericht in der Fassung vom 29. Mai 2017 festgehalten sind. Sämtliche betroffenen Fachbehörden haben dem Vorhaben zugestimmt. Somit bestehen keine Zweifel, dass das Wasserbauvorhaben und der damit verbundene Eigentumseingriff geeignet ist, das verfolgte Ziel des Hochwasserschutzes zu erreichen.