Die Darstellung der Beschwerdeführerinnen, wonach eine Hochwasserschutzmassnahme nur den unterhalb liegenden Flussabschnitt schütze greift zu kurz und ist auch nicht richtig. Zunächst können die einzelnen Hochwasserschutzmassnahmen aus dem Wasserbauplan nicht einzeln herausgepickt werden. Bei einem Wasserbauplan handelt es sich vielmehr um ein Gesamtsystem, das in allen seinen Teilen funktionieren muss.47 Abgesehen davon wirken sich verschiedene Massnahmen gegen Wassergefahren durchaus auch flussaufwärts aus.