22/33 BVD 140/2021/12 H.________ mit einer dauernden Dienstbarkeit (beschränktes dingliches Recht) und eines Teils der Parzelle Nr. N.________ zur vorübergehenden Beanspruchung eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den Eingriff in das Eigentum der Beschwerdeführerinnen dar, was unbestritten ist.