b) Gemäss Landerwerbsplan des Wasserbauplans sollen auf der Parzelle Nr. N.________ der Beschwerdeführerinnen 1 und 2 313 m2 vorübergehend beansprucht und 52 m2 mit einer dauernden Dienstbarkeit belastet werden. Auf der Parzelle Nr. H.________ der Beschwerdeführerinnen sollen 701 m2 mit einer dauernden Dienstbarkeit belastet werden. Ein Eigentumserwerb ist nicht vorgesehen. Die dauernde Dienstbarkeit soll zugunsten der Gemeinde Saanen errichtet werden und wie folgt lauten: «Duldung von wasserbaulichen Massnahmen, Werke und Bepflanzungen (Bau, Unterhalt) gemäss Wasserbauplan Hochwasserschutz Rübeldorf, Ausbau Chalberhönibach, 2. Ausbauetappe: Saanen - Chalberhöni der I.________».