Das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz weiter flussaufwärts im Bereich QP9 bis QP45 sei vorliegend unbeachtlich. Tatsächlich sei den Interessen des Hochwasserschutzes bereits mit der ersten Ausbauetappe und mit dem Bau des Geschiebesammlers im oberen Bereich des Chalberhönibachs genügend Rechnung getragen worden. Die Überschwemmung im Jahre 2015 habe der obere Geschiebesammler beim Holzlagerplatz nur deshalb nicht verhindert, weil er mangelhaft bewirtschaftet gewesen sei. Mit den Bauvorhaben der zweiten Ausbauetappe werde somit mit «Kanonen auf Spatzen geschossen», mit völlig überdimensionierten Hochwasserschutz-