Im Übrigen ist nicht erkennbar, welchen Vorgaben aus dem Fachordner der vorliegenden Landerwerbsplan widersprechen würde. So kann weder eine Aufteilung in Erwerbsflächen, Zuteilungsflächen, Ersatzflächen und Entschädigungsflächen vorgenommen werden noch können Bau- und Nutzungsbeschränkungen ausgeschieden sowie Bauverbotslinie aufgezeigt werden, wenn keine solchen vorgesehen sind. Der vorliegende Landerwerbsplan stimmt denn auch mit den Beispielen für Landerwerbspläne im Fachordner (730.5) überein. 9. Eingriff in Eigentumsrechte