Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass bei einer Projektänderung noch einmal Gelegenheit zur Einsprache gegen das ganze Vorhaben eingeräumt werden müsste. Vielmehr können Einsprechende generell und unabhängig von Projektänderungen auch nach Ablauf der Einsprachefrist neue Rügen nachschieben. Demgegenüber kann, wer gegen das ursprüngliche Projekt keine Einsprache erhoben hat, dies nicht im Rahmen einer Projektänderung nachholen, sondern kann sich nur noch gegen die Projektänderung zur Wehr setzen. Eine Gelegenheit zur Einsprache gegen das ursprüngliche Projekt muss daher bei einer Projektänderung nicht noch einmal gewährt werden.40