In der Publikation wurde das Vorhaben wie folgt umschrieben: «Anpassung des Landerwerbsplans und Anpassung der Linienführung des mobilen Wehrs». Zudem wurde im Publikationstext festgehalten, dass Einsprachen und Rechtsverwahrungen nur gegen die vorliegend publizierte Projektänderung zulässig seien. Der Wasserbauplan, der als übergeordnetes Bauvorhaben bereits öffentlich aufgelegen habe, sei nicht Bestandteil der vorliegenden Auflage. Gegen diesen könnten keine Einsprachen mehr eingereicht werden.