ungenügenden Landerwerbsplans uno actu aufgehoben worden und es existiere nach diesem Urteil kein rechtsgültiger Wasserbauplan mehr. In der Folge sei der angepasste Landerwerbsplan im Anzeiger von Saanen Nr. 55 vom 14. Juli 2020 publizierte worden, dies ausdrücklich ohne Neuauflage des Wasserbauplanes. Ferner sei festgehalten worden, dass der Wasserbauplan, welcher als übergeordnetes Bauvorhaben vom 15. April bis 15. Mai 2015 bereits öffentlich aufgelegen habe, nicht Bestandteil der erwähnten Auflage sei und dagegen keine Einsprache beziehungsweise Rügepunkte eingereicht werden könnten.