Dies widerspreche den definierten Schutzzielen. Dieser zusätzliche und gemessen an den Schutzzielen nicht erforderliche Schutz des rechtsseitigen Landwirtschaftslandes gehe einseitig zu Lasten der seit langem bestehenden Bauten am linken Ufer. Damit werde gegen die definierten Schutzziele, das Willkürverbot und das Verhältnismässigkeitsprinzip verstossen. Die Beeinträchtigung der bestehenden Wohnbauten auf der Parzelle Nr. H.__