a) Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, im technischen Bericht seien die Schutzziele für Einzelgebäude und Strassen mit HQ50 und für landwirtschaftliche Flächen und Wald mit HQ30 festgelegt worden. Die projektierten Massnahmen zur Ufersicherung und Ufergestaltung gingen im Bereich der Parzelle Nr. K.________ über dieses Schutzziel hinaus. Diese Schutzmassnahmen seien so dimensioniert, dass der Überlastfall erst bei einem Ereignis grösser HQ100 eintrete. Dies widerspreche den definierten Schutzzielen.