Aufgrund der Ausmasse der Konstruktion des Geschiebesammlers (das ebenerdige beziehungsweise unterirdische Bauwerk überragt das bestehende Terrain auf der linken Bachseite um maximal rund einen Meter) werden jedoch die Aussicht und die Lichtverhältnisse bei den beiden Gebäuden nur unwesentlich beeinträchtigt. Kommt hinzu, dass die Aussicht und die Lichtverhältnisse bereits durch die bestehende Objektschutzmauer beeinträchtigt wird und die Konstruktion des Geschiebesammlers maximal rund einen halben Meter höher als diese Mauer zu liegen kommt,36 so dass die durch den Geschiebesammler verursachte Beeinträchtigung noch weiter zu relativieren ist. Die angebliche Beeinträchtigung der