Es ist nicht erkennbar, dass der Geschiebesammler auf der linken Bachseite in einer der beiden Varianten mehr Land in der Bauzone beanspruchen würde, jedenfalls kein bebaubares Land. Da es somit in Bezug auf die Bauzone unerheblich ist, welche Variante gewählt wird, ist mit Blick auf den Landbedarf derjenigen Variante der Vorzug zu geben, die weniger Land in der Landwirtschaftszone benötigt.