Aus diesen verschiedenen Argumentationslinien lässt sich schliessen, dass die beiden Standorte in Bezug auf die Funktionalität des Geschiebesammlers gleichwertig sind. In Bezug auf den Überlastfall hat die aktuelle Variante demgegenüber Vorteile. Da sie etwas weiter bachabwärts liegt, hat es bei dieser Variante zwischen der Abschlussmauer des Geschiebesammlers und dem Ge- 35 Gewässerinformationssystem Schweiz 15/33 BVD 140/2021/12