Die Verschiebung des Sammlers 18 m flussabwärts erlaubte insbesondere eine für den Eigentümer der Parzelle Nr. K.________ optimierte Gestaltung der Zufahrtsstrasse zum Geschiebesammler auf dieser Parzelle. Die neue Variante beim Querprofil 3.1 weist gemäss dem Mitwirkungsbericht (Ziff. 4.3) und dem technischen Bericht (Ziff. 5.1.5) bezüglich der technischen Machbarkeit und der Hochwassersicherheit keine Nachteile auf, die beiden Varianten seien gleichwertig.