Solche unerwünschten Auflandungen hätten negative Auswirkungen auf den angestrebten Hochwasserschutz, die angestrebten Schutzziele könnten nicht mehr erreicht werden. Der Standort für den zweiten Geschiebesammler muss daher im Gefälleknick unmittelbar vor dem flachen Mündungsbereich in die Saane liegen, damit möglichst viel Geschiebe gefasst und kontrolliert entfernt werden kann. Der von den Beschwerdeführerinnen ursprünglich vorgeschlagene Standort beim Querprofil 32/33 liegt dafür zu weit oben im Bachlauf und kommt daher nicht in Frage.