Die Aussage der Beschwerdeführerinnen, als Begründung für den Geschiebesammler Oeyetli werde der Schutz des Landwirtschaftslandes bis zu einem HQ100 herangezogen, ist nicht richtig. Tatsächlich ist dieser geplante Sammler mit einem Volumen von 700 m3 nur auf ein HQ30 dimensioniert.