Die Gewährleistung des Schutzziels HQ30 biete jedoch für Landwirtschaftsland einen ausreichenden Schutz. Als Begründung für den Geschiebesammler Oeyetli könne deshalb der Schutz des Landwirtschaftslandes bis zu einem HQ100 nicht herangezogen werden. Auch der geringere Aufwand einer Geschiebeentnahme steht in keinem Verhältnis zu den damit in Kauf zu nehmenden Mehrkosten dieses Sammlers, der damit verbundenen Verlegung der Oeyetlibrücke sowie dem daraus resultierenden massiven Eingriff ins Orts-und Landschaftsbild.