Damit verbleibt als Argumentation für den Geschiebesammler Oeyetli nur noch die angeführte Begründung, dieser verhindere bis zu einem HQ100 die Übersarung von angrenzendem Kulturland unterhalb des Querprofils 7 und stelle sicher, dass sich das Geschiebe mit geringerem Aufwand aus dem Gewässer entfernen lasse. Auflandungen in diesem Bereich führten allenfalls zu einem Ausbrechen nach rechts ins Landwirtschaftsland, was aber erst ab einem HQ30 zu erwarten sei. Die Gewährleistung des Schutzziels HQ30 biete jedoch für Landwirtschaftsland einen ausreichenden Schutz.