Mit anderen Worten: Der Schutz des Baugebiets vor einem HQ100 kann nur sichergestellt werden, wenn auch die Oeyetlibrücke und das Landwirtschaftsland grundsätzlich vor einem HQ100 geschützt werden. Der mit Blick auf ihre eigenen Schutzziele überschiessende Schutz der Oeyetlibrücke und des Landwirtschaftslands ist daher nicht zu beanstanden.