Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es zwar richtig ist, dass die Oeyetlibrücke und das Landwirtschaftsland rechts des Bachs entgegen ihren Schutzzielen mit dem Wasserbauplan grundsätzlich gegen ein HQ100 geschützt werden. Dies aber nicht mit dem Ziel, die Brücke und das Landwirtschaftsland vor einem HQ100 zu schützen, sondern lediglich als Voraussetzung für die Sicherstellung des Schutzes des Baugebiets links des Bachs vor einem HQ100. Mit anderen Worten: Der Schutz des Baugebiets vor einem HQ100 kann nur sichergestellt werden, wenn auch die Oeyetlibrücke und das Landwirtschaftsland grundsätzlich vor einem HQ100 geschützt werden.