e) Grundsätzlich richtig ist der Einwand der Beschwerdeführerinnen, das Landwirtschaftsland rechts des Bachs sei nur gegen ein HQ30 und die Oeyetlibrücke nur gegen ein HQ 50 zu schützen – dies entspricht den im Technischen Bericht definierten Schutzzielen. Damit aber das Baugebiet links des Bachs gegen ein HQ100 geschützt werden kann, muss das Wasser gemäss Konzept des Wasserbauplans bis zu einem Ereignis HQ100 grundsätzlich im Bachbett verbleiben und unter der Oeyetlibrücke durchfliessen können. Dies um genügend Fliessgeschwindigkeit sicherzustellen, so dass das Geschiebe bis in den Geschiebesammler transportiert wird. Wären rechtsufrige