Diese Definition aus der Risikostrategie wurden für den vorliegenden Wasserbauplan übernommen und daraus die konkreten Schutzziele abgeleitet. Demnach sollen Wohngebiete und Bauzonen vor einem hundertjährigen Ereignis, Einzelgebäude und Strassen vor einem fünfzigjährigen Ereignis sowie landwirtschaftliche Flächen und Wald vor einem dreissigjährigen Ereignis geschützt werden.29