c) Der Regierungsrat des Kantons Bern hat in seiner Klausursitzung vom 10. August 2005 zustimmend von der Risikostrategie Naturgefahren Kenntnis genommen und die kantonalen Fachstellen beauftragt, gemäss der dargelegten Risikostrategie vorzugehen.28 Die Risikostrategie beinhaltet unter anderem eine Definition der Schutzziele für verschiedene Objektkategorien. Diese Definition aus der Risikostrategie wurden für den vorliegenden Wasserbauplan übernommen und daraus die konkreten Schutzziele abgeleitet.