Folglich müsse unterhalb der Position des bereits realisierten Geschiebesammlers nicht mehr von einem Schutzziel HQ100 ausgegangen werden, sofern dieser Geschiebesammler richtig eingestellt und unterhalten werde. Dies ergebe sich auch aus den Unterlagen des Wasserbauplans. Gemäss Erläuterungsbericht habe der bereits erstellte Geschiebesammler das Verklausungsrisiko wesentlich vermindert, weshalb gemäss technischem Bericht das bei einem Ereignis HQ100 erwartete Geschiebe vom bereits erstellten Sammler zurückgehalten werden könne.