5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, führten den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 14. Oktober 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Das TBA in seiner Vernehmlassung vom 15. Oktober 2021 und die Gemeinde Saanen in ihrer Stellungnahme vom 15. Oktober 2021 beantragen ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. 6. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten