4. Gegen den Gesamtentscheid des TBA reichten die Beschwerdeführerinnen am 14. September 2021 wiederum Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 12. August 2021 und die Gutheissung der Einsprachen vom 12. Mai 2015 und 17. August 2020.