3. Nach dem Rückweisungsentscheid der BVE vom 20. Dezember 2018 wurden der angepasste Landerwerbsplan sowie die Unterlagen zu einer weiteren Projektänderung wiederum mit dem Hinweis auf das Recht der Einsprache öffentlich aufgelegt. Innert der Einsprachefrist erhoben unter anderem die Beschwerdeführerinnen Einsprache vom 17. August 2020. An der Mitgliederversammlung vom 20. August 2020 beschlossen die Stimmberechtigten der Beschwerdegegnerin den Wasserbauplan. Mit Gesamtentscheid vom 12. August 2021 genehmigte das TBA den Wasserbauplan und wies gleichzeitig unter anderem die unerledigte Einsprache der Beschwerdeführerinnen als unbegründet ab, soweit es darauf eintrat.