2. Gegen den Gesamtentscheid des TBA reichten die Beschwerdeführerinnen am 25. Juli 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; heute Bau- und Verkehrsdirektion, BVD) ein. Zudem haben die Beschwerdeführerinnen am 18. Juli 2018 bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK; heute Direktion für Inneres und Justiz, DIJ) auch gegen die Genehmigung der UeO "Hochwasserschutz Rüebeldorf" durch das AGR Beschwerde erhoben.