Demgegenüber ortete das Gutachten beim Abschnitt «Thunstrasse, Dorfstrasse - Schule» zwar einen Handlungsbedarf im unmittelbaren Bereich der Schulanlagen, da die Sichtbeziehungen bei den Fussgängerstreifen durch leichte Kuppen- und Kurvenlagen sowie bestehende Mauern eingeschränkt seien. Es empfahl jedoch auf dem fraglichen Abschnitt die Einführung von durchgehendem Tempo 30 nicht, da kein Zentrumscharakter erkennbar sei, das beidseitige Angebot fehle und kein Bedarf für flächiges Queren bestehe, bzw. ein flächiges Queren aufgrund des einseitigen Trottoirs nicht möglich sei. Es hielt fest, in diesem Abschnitt dominiere die durchleitende Funktion des motorisierten Individualverkehrs.