a) Die Beschwerdeführerin 2 begrüsst es sehr, dass im Ortskern von Schwarzenburg eine Tempo-30-Zone eingeführt werden soll. Sie beantragt jedoch eine Ausdehnung der Zone auf der Thunstrasse bis östlich der Liegenschaft Thunstrasse 22. Sie macht geltend, über den Gehweg entlang der Thunstrasse führe der offizielle Schulweg zum Primarschulhaus (Thunstrasse 29), zum Oberstufenzentrum (Einschlag 7) sowie zur Turnhalle (Thunstrasse 22). Dieser Schulweg werde von zahlreichen Schulkindern benützt, die täglich entlang der gefährlichen und stark befahrenen Thunstrasse ihren Schulweg auf sich nehmen und die Kantonsstrasse queren müssten.