Die Massnahmen würden einen massgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Velofahrende und Zufussgehende leisten. Zudem könnten die Lärmimmissionen vermindert werden. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen