Mit Eingabe vom 26. März 2020 erhob die Beschwerdeführerin 2 Beschwerde bei der BVD. Sie beantragte eine Ausdehnung der Tempo-30-Zone auf der Thunstrasse ab Liegenschaft Thunstrasse 1 bis östlich der Liegenschaft Thunstrasse 22. Zur Begründung führte sie insbesondere aus, sie begrüsse die Absicht sehr, im Ortskern von Schwarzenburg eine Tempo- 30-Zone einzuführen. Diese sei jedoch im Interesse der zu Fuss gehenden Bevölkerung und insbesondere zum Schutz der Schulkinder auszudehnen.